Brandschutzhelfer (Neuausbildung)
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen. Besonders zur Brandbekämpfung und Evakuierung der in seinem Unternehmen Beschäftigten ist die Ausbildung und Bestellung von Brandschutzhelfern ein unverzichtbarer Beitrag, um dieser Verpflichtung gerecht zu werden.
Konkretisiert werden die Anforderungen an Brandschutzhelfer in der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2. Hier werden nicht nur die Anzahl der Brandschutzhelfer definiert, sondern auch die theoretischen Inhalte einer Unterweisung und praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vorgegeben. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.
Durch die Teilnahme an einem Kurs der junghanns gmbh kommen Sie Ihrer Verpflichtung aus dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes nach und erfüllen die Vorgaben der ASR A2.2. In der Ausbildungsveranstaltung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutzhelfers vermittelt. Sie werden in der Lage sein, erforderliche Maßnahmen gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen.
Ausbildung | Brandschutzhelfer |
Inhalt |
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Ziel |
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Abschluss: Dauer: Termin: Lehrgangsgebühr: |
Zertifikat 1/2 Tag Termine auf Anfrage. 150,00 € (zzgl. 16% Umsatzsteuer, inkl. Lehr- / Lernmittel) |