Evakuierungshelfer
Der Arbeitgeber hat nach §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben im Fall einer Evakuierung der Mitarbeiter übernehmen. Diese Evakuierungshelfer übernehmen organisatorische, vorbeugende oder abwehrende Aufgaben im Brandschutz. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden betriebseigenen Gefahren stehen.
Im Ausbildungskurs Evakuierungshelfer der junghanns gmbh wird den Teilnehmern das notwendige Wissen vermittelt, um in einem Brandfall oder in einer anderen Notfallsituation die zugewiesenen im Gebäude befindlichen Personen gut organisiert und zielgerichtet evakuieren zu können.
Auch die Planung von Evakuierungsübungen sowie das menschliche Verhalten in Paniksituationen werden vermittelt, um künftig wirkungsvoll die Aufgaben unter Berücksichtigung bestehender rechtlicher Grundlagen und Richtlinien wahrnehmen zu können.
Ausbildung | Evakuierungshelfer |
Inhalt |
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Teilnehmer | Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben eines Evakuierungshelfers übernehmen sollen. |
Ziel | Erhalt des notwendigen Wissens, um in einem Brandfall oder in einer anderen Notfallsituation die zugewiesenen im Gebäude befindlichen Personen gut organisiert und zielgerichtet evakuieren zu können. |
Anmeldung | Anfrage |